Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Weissachmühle GmbH
§ 1 - Geltungsbereich
(1) Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern (im Folgenden: Kunden) über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen. Lediglich Bestellungen über unseren Web-Shop/Online-Shop legen wir andere Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde.
(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Sollten einzelnen Klauseln nur im Vertragsverhältnis mit Unternehmern und nicht im Vertragsverhältnis mit Verbrauchern gelten, ist dies in den entsprechenden Klauseln ausdrücklich erwähnt, beispielsweise in der nachfolgenden Klausel in § 1 Abs. 3.
(3) Diese AGB gelten, sofern der Kunde Unternehmer ist, auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden, und, sofern es sich bei diesen zukünftigen Geschäften nicht um Bestellungen über unseren Web-Shop/Online-Shop handelt.
(4) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(5) Sofern diese AGB zu einzelnen Regelungsgegenständen keine Regelungen enthalten, gelten bei Geschäften mit Unternehmern ergänzend in ihrer jeweils aktuellen Fassung bei Verkäufen von Getreiden und Ölsaaten die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel und bei Verkäufen von Futtermitteln die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel und die Hamburger Futtermittelschlussscheine.
§ 2 - Angebot, Vertragsabschluss
(1) Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge können wir innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.
(2) Der Kaufvertrag kommt durch Auftragsannahme im Anschluss an die Bestellung oder den Auftrag zustande. Auf die Regelung in § 10 wird verwiesen.
(3) Angaben zum Gegenstand unserer Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
§ 3 - Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, gelten unsere angegebenen (Netto-)Preise in Euro und zzgl. Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Unsere Preise gelten ab Werk.
(2) Verpackungs- und Versandkosten sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, gesondert zu zahlen. Paletten werden handelsüblich berechnet und nur in mangelfreiem Zustand zurückgenommen.
(3) Soweit den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten unsere bei Lieferung gültigen Listenpreise (jeweils abzüglich eines evtl. vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
(4) Der Kaufpreis ist, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, bei Übergabe des Kaufgegenstandes (Ware) zur Zahlung fällig.
(5) Sollten wir mit einer Zahlung nach Rechnungsstellung einverstanden sein, sind Rechnungsbeträge sofort ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder auf der Rechnung angegeben ist. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei uns.
(6) Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit den gesetzlichen Zinssätzen zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(8) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
(9) Liegt eine innergemeinschaftliche umsatzsteuerfreie Lieferung gemäß §§ 4 Nr. 1 lit.) b, 6a UStG vor, ist der Kunde verpflichtet, uns eine Gelangensbestätigung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware zukommen zu lassen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, die Umsatzsteuer nachzuberechnen. In diesen Fällen geht das Eigentum an der gelieferten Ware in Abweichung von § 9 Abs. 1 frühestens mit Zugang der Gelangensbestätigung bei uns bzw. mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich der nachberechneten Umsatzsteuer über.
§ 4 - Lieferung, Lieferzeit
(1) Lieferungen erfolgen ab Werk.
(2) Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
(3) Wir haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten hat. Sofern uns solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit der Kunde infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.
(4) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
(5) Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz bei einem Verkauf an einen Verbraucher nach Maßgabe des § 6 und bei einem Verkauf an einen Unternehmer nach Maßgabe des § 8 dieser AGB beschränkt.
§ 5 - Erfüllungsort, Versand, Gefahrübergang
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist, sofern nichts anderes vereinbart wird, Oberstaufen.
(2) Wird die Lieferung des Kaufgegenstandes vereinbart, unterstehen die Versandart und die Verpackung unserem pflichtgemäßen Ermessen.
(3) Ist die Lieferung frei Hof/Abladestelle vereinbart worden, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Zufahrtstraße und die Abladestelle mindestens mit einem 40t-LKW (Gesamtgewicht des Lastzugs) befahrbar und zugänglich ist. Mehrkosten wegen fehlender Abnahmebereitschaft an der Lieferstelle gehen zu Lasten des Kunden.
(4) Die Sendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
(5) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Kaufgegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn der Transport durch uns durchgeführt wird oder wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Kaufgegenstand versandbereit ist und wir dies dem Kunden angezeigt haben.
§ 6 - Gewährleistung und Haftung bei Verkäufen an Verbraucher
(1) Bei Mängeln der gekauften Ware stehen dem Käufer, der Verbraucher ist, die gesetzlichen Rechte zu.
(2) Grundlage unserer Mängelgewährleistung und -haftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten dabei insbesondere alle Produktbeschreibungen und dabei auch angegebene Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD). Sollten keine ausdrücklichen Vereinbarungen zu einem MHD getroffen worden sein, gilt ein für die Ware übliches MHD als vereinbart. D.h., dass nach Ablauf eines vereinbarten MHDs in der Regel keine Ansprüche wegen des Ablaufs des MHD oder der fehlenden Verwendbarkeit geltend gemacht werden können.
(3) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist in diesen Fällen jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 7 - Gewährleistung bei Verkäufen an Unternehmer
(1) Die Gewährleistung bei Verkäufen gegenüber Unternehmern bestimmt sich nach den Regelungen dieses § 7.
(2) § 6 Abs. 2 gilt entsprechend.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
(4) Die gelieferten Kaufgegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Unter¬suchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Kaufgegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn uns die Mängelrüge nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte. War der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf unser Verlangen ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil sich der Kaufgegenstand an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
(5) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände sind wir nach unserer innerhalb angemessener Frist zutreffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
(6) Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Kunden unter den nachfolgend in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
(7) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
§ 8 - Haftung bei Verkäufen an Unternehmer
(1) Die Haftung bei Verkäufen gegenüber Unternehmern bestimmt sich nach den nachfolgenden Regelungen dieses § 8.
(2) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.
(3) Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind insbesondere die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Kaufgegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(4) Soweit wir gemäß der Regelung in § 8 Abs. 3 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Kaufgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
(6) Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(7) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 - Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. § 3 Abs. 9 bleibt vorbehalten. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Ware (im Folgenden: Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen und auch nicht verbrauchen.
(2) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere durch Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.
§ 10 - Exportkontrolle
Der Vertragsschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften, insbesondere aufgrund von Exportkontrollbestimmungen, entgegenstehen. Lieferungen und Leistungen zur Erfüllung geschlossener Verträge stehen unter dem Vorbehalt, dass derartige Hindernisse diesen nicht entgegenstehen.
§ 11 - Datenschutz
Wir nehmen den Schutz personenbezogener Daten, insbesondere nach den Bestimmungen der DS-GVO und des BDSG, sehr ernst. Konkrete Angaben und Informationen hierzu sind auf unserer Website unter dem Menü ‚Datenschutz‘ innerhalb der dort abrufbaren Datenschutzerklärung aufgeführt.
§ 12 - Eigentums- und Schutzrechte
Wir behalten uns alle Rechte, insbesondere Eigentums- und gewerbliche Schutzrechte, an allen von uns zur Verfügung gestellten Daten, Informationen, Rezepturen, Herstellungsverfahren und Warenzusammensetzungen vor. Derartige Rechte werden nur dann und nur insoweit übertragen, als diese ausdrücklich Vertragsinhalt werden.
§ 13 - Schlussbestimmungen
(1) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden nach unserer Wahl Oberstaufen oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen uns ist in diesen Fällen jedoch Oberstaufen ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teil.
(3) Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
(4) Auch wenn diese AGB ergänzend oder ausschließlich in englischer Textform bzw. englischer Fassung zur Verfügung gestellt werden, ist gleichwohl ausschließlich die deutsche Textform bzw. deutsche Fassung maßgeblich.
- Ende dieser AGB; Stand Nov. 2018 -